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WIRTSCHAFTSPRÜFERIN - STEUERBERATERIN
Achtung bei Scheckzahlung !!
Der Scheck muss immer (3) drei Tage vor dem Steuertermin
beim Finanzamt eingegangen sein, ansonsten werden Säumniszuschläge fällig.
Fast alle Formulare sind ausfüllbare PDF-Dateien.
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Ab 01.01.2012 - Neue Beitragssätze für:
- Rentenversicherung 19,6 %
- Arbeitslosenversicherung 3,0 %